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Infos zu Taxen und Tarifen |
Taxiordnung |
Taxitarife Deutschland
Taxitarif Stadt Leipzig(gültig seit 01.01.2015) § 1 GeltungsbereichDiese Verordnung gilt für den Verkehr mit Taxen von Unternehmen, die in der Stadt Leipzig ihren Betriebssitz haben. § 2 Allgemeine Fahrpreise(1) Tagtarif (an Werktagen von 05.00 Uhr bis 20.00 Uhr):
Nachttarif (an Werktagen 20.00 - 05.00 Uhr), Sonn- und Feiertagtarif
Einmaliger Zuschlag für Großraumtaxen ab 5 Fahrgästen: 7,00 €
(2) Bei Fahrten mit einem Ziel außerhalb des Pflichtfahrbereiches ist der Fahrpreis für die gesamte Fahrstrecke frei zu vereinbaren. Das gilt entsprechend für Fahrten mit einem Ausgangspunkt außerhalb des Pflichtfahrbereiches zurück zu diesem Bereich. Kommt es zu keiner Preisvereinbarung, gilt die Preisbindung des Pflichtfahrbereiches, so dass die gesamte besetzte Strecke nach Fahrpreisanzeiger zu fahren ist.
§ 3 Verwendung des Fahrpreisanzeigers(1) Taxen müssen mit einem beleuchteten Fahrpreisanzeiger ausgerüstet sein. Die Vorschriften des Eichrechts finden Anwendung. Der Fahrpreisanzeiger muss anzeigen:
(2) Die Anzeige muss leicht ablesbar und bei Dunkelheit beleuchtet sein.
§ 4 Beförderungsbedingungen(1) Gepäck, ausgenommen kleines Handgepäck, ist im Kofferraum des Fahrzeuges unterzubringen. Soweit es die Betriebssicherheit zulässt, kann der Taxifahrer gestatten, dass das Gepäck auch anders untergebracht wird. Gegenstände, die über die Wagenbegrenzung hinausragen, sind von der Beförderung ausgeschlossen.
§ 5 OrdnungswidrigkeitenOrdnungswidrig im Sinne des § 61 PBefG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
§ 6 Schlussbestimmungen(1) Diese Verordnung tritt am 7. Tag nach Veröffentlichung in Kraft, frühestens am 01.01.2015.
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